Gebührensatz

Für jeden angefangenen Monat werden ab 01.09.2023 folgende Gebühren erhoben. Für den Besuch der Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“ in der Zeit

Buchungszeit bis zu 4 Stunden EUR 120,--   
Buchungszeit bis zu 5 Stunden EUR 138,--              
Buchungszeit bis zu 6 StundenEUR 151,-- 
Buchungszeit bis zu 7 StundenEUR 168,-- 
Buchungszeit bis zu 8 StundenEUR 192,-- 
Buchungszeit bis zu 9 StundenEUR 222,-- 
  

 

Für die Hortbetreuung in der Ferienzeit werden folgende Gebühren erhoben:

a) Ferienbuchung:

Für Hortkinder (die auch während der Schulzeit den Hort besuchen), die in den Ferien eine
höhere Buchungszeit in Anspruch nehmen, gilt folgende Regelung:  

                                                       

bis 14 gebuchte Ferientage/Hortjahr    sind mit der normalen Monatsgebühr abgegolten
15 - 29 gebuchte Ferientage/Hortjahr11 Monatsgebühren Regelbuchungszeit + 1
erhöhte Monatsgebühr Ferienbuchungszeit
ab 30 gebuchte Ferientage/Hortjahr 11 Monatsgebühren Regelbuchungszeit + 2 erhöhte Monatsgebühren Ferienbuchungszeit


Die Höhe der Benutzungsgebühr für die Ferientage richtet sich nach den durchschnittlich
gebuchten Betreuungsstunden auf dem Buchungsbeleg und kann somit von der regelmäßig zu zahlenden Monatsgebühr abweichen.


b) Kurzzeitbuchung:

Für Kinder, die den Hort ausschließlich in den Ferien (nicht während der Schulzeit) besuchen,
wird eine Benutzungspauschale je gebuchten Tag von 25,00 € zuzüglich einer Essenspauschale von 7,20 € erhoben.


c) Die Benutzungs- und Essengebühren für die Ferienbuchung bzw. Kurzzeitbuchung werden auch dann erhoben, wenn das Kind an gebuchten Tagen tatsächlich nicht anwesend war.

Für jeden angefangenen Monat werden 98,00 € Gebühren für das Mittagessen erhoben.

Der Benutzungsgebühren werden für 12 Monate, die Essensgebühren für 11 Monate erhoben.

Gebührenermäßigung 

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) die gemeindliche Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“, den gemeindlichen Kindergarten „St. Hedwig“ in Kronwinkl oder die Kinderkrippe "Zwergenschloss" in Kronwinkl, wird die Gebühr für das zweite Kind und jedes weitere Kind um einen Betrag in Höhe von EUR 40,-- gesenkt.